Vermittlung in Arbeit nach Abschluss der Berufsausbildung
Der erste Arbeitsvertrag ist ein großer Schritt in Richtung Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Wir helfen Dir bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.
Wir begleiten Dich bei der Stellenakquise, bei einem Praktikum oder einer Probebeschäftigung mit dem Ziel, Dich in ein Arbeitsverhältnis auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Um den Arbeitsplatz nachhaltig zu sichern, leisten wir Unterstützung während der Einarbeitungszeit. Dabei arbeiten wir eng mit der zuständigen Agentur für Arbeit zusammen
Wir klären die Betriebe über Hörbeeinträchtigungen und technische Hilfsmittel auf. Wir unterstützen bei der Kommunikation und informieren über die Vorteile von Gebärdensprachdolmetsch-Einsätzen. Falls für Deine Beschäftigung eine Nachqualifizierung erforderlich ist, leiten wir diese ein.
Möchte ein Betrieb Dich in ein Arbeitsverhältnis übernehmen, unterstützen wir ihn bei der Beantragung von notwendigen Fördermitteln und der Einrichtung oder der entsprechenden Anpassung des Arbeitsplatzes.
Dir im Anschluss an Deine Berufsausbildung im Sinne der Inklusion wohnortnah und dauerhaft einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Für Arbeitssuchende mit Hörbeeinträchtigung in NRW und angrenzenden Gebieten, die nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz auf dem Ersten Arbeitsmarkt gefunden haben.
Unterstützung der Teilnehmenden:
Unterstützung der Betriebe:
Sicherung des Arbeitsverhältnisses:
Wirst Du nach einem Praktikum oder einer Probebeschäftigung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, leisten wir umfassende Unterstützung:
Seit 1987 begleiten wir im bzh hörbeeinträchtigte Auszubildende und Arbeitssuchende. Damit können wir bei Deiner Vermittlung in Arbeit auf enge Kontakte zu Betrieben des ersten Arbeitsmarktes, zu den Kammern, zum Arbeitgeberservice und zu weiteren Kooperationspartnern zurückgreifen.
Im Anschluss an die Abschlussprüfung / zum Ausbildungsende.
Sie dauert mindestens 6 Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Die Vermittlung ist kostenfrei für Betriebe und Teilnehmende. Unser Angebot erfolgt jeweils in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir unterstützen bei der Beantragung.
(Dipl.Sozialwissenschaftler)
Tel.: (0201) 760 02 52
Mobil: 0163 860 02 70
hermann.klever@bzh-essen.de
bzh-Essen
Kerckhoffstr. 127
45144 Essen
Tel.: (0201) 760 02 25
Tel.: (0201) 760 02 26
E-Mail: info@bzh-essen.de